Der Rentmeister (Staatsbeamter, in Bayern für Steuern und öffentliche Ordnung zuständig) des Oberlandes prangerte nach seinem Kontrollritt durch seinen Amtsbereich im Jahr 1751 die Auswüchse und das unsittliche Verhalten der Friedberger Jugend an:
„Das Laster der Unlauterkeit soll auf dem Lande gar sehr im Schwang gehen, indem die ledigen Burschen sowohl tags als auch nachts dem Buhlen nachhängen, wenn dann sogar die Buben von 13, 14 und 15 Jahren schon ihre eigenen Mädchen zum Tanze führen und beim Kammerfenster anheimsuchen; ja man macht sich nichts daraus, wenn das Kind vor der Zeit eine Wiege braucht.
Es ist demnach kein Wunder, dass bei solch lasterhaftem Leben göttliche Strafen, seit einiger Zeit über uns und die Früchte des Feldes kommen, wie Regen, Hagel und Unwetter. Es ist höchste Zeit sich zu besinnen, den erzürnten Gott zu besänftigen. Deswegen schärfen wir dem Landgericht Friedberg ein, wie ich es den Verhörprotokollen und Zeugenaussagen entnehmen kann, ist es bisher nicht geschehen, das Laster abzustrafen und abzustellen und mehr Rügen auszusprechen. Man soll die so jung auf den Tanz gehenden Buben auf der Stelle wegführen und vor Gericht stellen. Dort sind sie mit Watschen, Stockschlägen und anderen Züchtigungsmitteln zur Raison zu bringen. Die Alten jedoch, die dies gestatten, sind mit saftigen Geldstrafen oder wenn es nicht hilft Haft zu bestrafen.“
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