Pfarrer Huber erstattete Anzeige beim
Aichacher Landgericht. Nicht wegen einer schweren Straftat, sondern
weil die Feiertagsschülerin Barbara Bitzl aus Hollenbach und den
Georg Blaimair von
Mainbach ohne Erlaubnis zum Tanzen
gegangen sind und die Schule schwänzten.
Aus der Anzeige ergibt sich folgendes:
Barbara Bitzl hatte ohne alle Erlaubnis
die Tanzmusik der Kirchweihen in Oberschneitbach, Alsmoos und
Sainbach besucht. Barbara bestritt die Anschuldigungen nicht. Ihr
wurde mehrmaliges Fehlen beim Besuch der Feiertagsschule vorgeworfen,
stattdessen sei sie lieber zum tanzen gegangen. Deshalb wurde sie
bereits mehrfach ermahnt und verwarnt. Als letztes Mittel sei nun die
Anzeige beim Landgericht erfolgt.
„Sehr zweckmäßig dürfte es auch
sein, wenn dieses Individuum, die Tochter der ledigen Eierhändlerin
Ottilia Utz, allen Ernstes beauftragt würde, sich um einen Dienst zu
bewerben, da sie bei ihrer ledigen Mutter ohne Beschäftigung ist und
sohin sich dem Müßiggang und einem ausschweifenden Leben ergibt.
Der Sonntagsschüler Georg Blaimair,
gebürtig aus Ebenried, Kgl. Landgericht Rain, ist in Mainbach beim
Müllerbauer Martin Egger im Dienst. Er blieb nicht nur dreimal
hintereinander unbefugt von der sonntäglichen Christenlehre weg,
sondern hat auch in Sainbach die Tanzmusik unerlaubt besucht. Dort
sei er ferner weit über die Polizeistunde hinaus verblieben, habe
dann bei seinem Heimgehen mit einigen anderen Burschen durch
schamlose Gesänge durch das Dorf Sainbach die nächtliche Ruhe
gestört und Ärgernis gegeben.
Dieses Individuum ist lt. Anzeige der
Lokalschulinspektion Ebenried wegen zu frühen Wirtshausbesuches,
obwohl 18 Jahre alt, nicht aus der Schule entlassen worden, sondern
zu weiterem Schulbesuch condemmiert worden. Außerdem wurde er unter
die besondere Aufsicht
der Lokalschulinspektion gestellt.
Pfarrer Huber bittet das Landgericht durch geeignetes Einschreiten
gegen diese beiden Subjekte der übrigen Schuljugend ein warnendes
Beispiel zu statuieren.“
Laut Mitteilung des Landgerichts
Aichach vom 28. September 1843 wurden beide mit Arrest bestraft.
Letzterer wurde beauftragt, bis Michaelis bei Vermeidung der
Heimlieferung aus dem Dienst zu treten und sich nach Hause zu
begeben.
Gez. Wimmer
Landrichter.