Freitag, 31. März 2017

Tanz- statt Schulvergnügen

Pfarrer Huber erstattete Anzeige beim Aichacher Landgericht. Nicht wegen einer schweren Straftat, sondern weil die Feiertagsschülerin Barbara Bitzl aus Hollenbach und den Georg Blaimair von
Mainbach ohne Erlaubnis zum Tanzen gegangen sind und die Schule schwänzten.
Aus der Anzeige ergibt sich folgendes:

Barbara Bitzl hatte ohne alle Erlaubnis die Tanzmusik der Kirchweihen in Oberschneitbach, Alsmoos und Sainbach besucht. Barbara bestritt die Anschuldigungen nicht. Ihr wurde mehrmaliges Fehlen beim Besuch der Feiertagsschule vorgeworfen, stattdessen sei sie lieber zum tanzen gegangen. Deshalb wurde sie bereits mehrfach ermahnt und verwarnt. Als letztes Mittel sei nun die Anzeige beim Landgericht erfolgt.


„Sehr zweckmäßig dürfte es auch sein, wenn dieses Individuum, die Tochter der ledigen Eierhändlerin Ottilia Utz, allen Ernstes beauftragt würde, sich um einen Dienst zu bewerben, da sie bei ihrer ledigen Mutter ohne Beschäftigung ist und sohin sich dem Müßiggang und einem ausschweifenden Leben ergibt.

Der Sonntagsschüler Georg Blaimair, gebürtig aus Ebenried, Kgl. Landgericht Rain, ist in Mainbach beim Müllerbauer Martin Egger im Dienst. Er blieb nicht nur dreimal hintereinander unbefugt von der sonntäglichen Christenlehre weg, sondern hat auch in Sainbach die Tanzmusik unerlaubt besucht. Dort sei er ferner weit über die Polizeistunde hinaus verblieben, habe dann bei seinem Heimgehen mit einigen anderen Burschen durch schamlose Gesänge durch das Dorf Sainbach die nächtliche Ruhe gestört und Ärgernis gegeben.

Dieses Individuum ist lt. Anzeige der Lokalschulinspektion Ebenried wegen zu frühen Wirtshausbesuches, obwohl 18 Jahre alt, nicht aus der Schule entlassen worden, sondern zu weiterem Schulbesuch condemmiert worden. Außerdem wurde er unter die besondere Aufsicht
der Lokalschulinspektion gestellt. Pfarrer Huber bittet das Landgericht durch geeignetes Einschreiten gegen diese beiden Subjekte der übrigen Schuljugend ein warnendes Beispiel zu statuieren.“

Laut Mitteilung des Landgerichts Aichach vom 28. September 1843 wurden beide mit Arrest bestraft. Letzterer wurde beauftragt, bis Michaelis bei Vermeidung der Heimlieferung aus dem Dienst zu treten und sich nach Hause zu begeben.

Gez. Wimmer
Landrichter.

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